Die Finanzverwaltung teilt mit BMF-Schreiben vom 26. Juli 2021 (IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002 ) mit, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt hat.
BMF zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen
von Hamelneinfachonline | Jul 27, 2021 | Uncategorized
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