1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich.
BFH: Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer
von Hamelneinfachonline | Aug 13, 2021 | Uncategorized
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