Die Finanzverwaltung hat die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Gesellschafterwechsel in doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen und deren Auswirkungen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG vom 11. August 2021 bekannt gegeben.
BMF: Gesellschafterwechsel in doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen und deren Auswirkungen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG
von Hamelneinfachonline | Aug 16, 2021 | Uncategorized
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