Das FG Köln hat mit Urteil vom 21. April 2021 (9 K 2291/17 entschieden, dass Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, freiberuflich und nicht gewerblich tätig sind, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht.
FG Köln: Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten
von Hamelneinfachonline | Aug. 18, 2021 | Uncategorized
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