Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. August 2021 (III C 2 – S 7283/19/10001 :002) zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 27. November 2019, V R 23/19 (V R 62/17) bezüglich der Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift Stellung genommen.
BMF: Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift
von Hamelneinfachonline | Aug 20, 2021 | Uncategorized
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