Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. August 2021 (IV A 4 – S 0316-a/19/10012 :003) auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hingewiesen.
BMF: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
von Hamelneinfachonline | Aug 20, 2021 | Uncategorized
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