NV: Erhebliche Gründe für eine Vertagung liegen nicht vor, wenn der Vorsitzende einen rechtlichen Hinweis, den der Berichterstatter mehr als zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung erteilt hatte, in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt.
BFH: Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung
von Hamelneinfachonline | Aug 26, 2021 | Uncategorized
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