1. Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn.
BFH: Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
von Hamelneinfachonline | Aug 26, 2021 | Uncategorized
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