Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 31. August 2021 (IV C 3 – S 2342/20/10001 :003) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen Stellung genommen.
BMF: Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen
von Hamelneinfachonline | Sep. 1, 2021 | Uncategorized
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