1. Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Form eines Hochschulstudiums beginnt nicht schon mit der Bewerbung für dieses Studium, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden.
BFH: Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums; Übergangszeit
von Hamelneinfachonline | Sep. 23, 2021 | Uncategorized
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