1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. „Spin-Off“ Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt.
BFH: Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger
von Hamelneinfachonline | Okt. 18, 2021 | Uncategorized
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