§ 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.
BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten
von Hamelneinfachonline | Okt. 21, 2021 | Uncategorized
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§ 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.
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