NV: § 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlSpielG SH verstoßen nicht gegen Verfassungs- und Europarecht.
BFH: Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein
von Hamelneinfachonline | Okt. 21, 2021 | Uncategorized
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