Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. November 2021 (IV A 3 – S 0336/20/10004 :001) den Zustimmungsvorbehalts in den Fällen von Restrukturierungsplanverfahren angepasst.
BMF: Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden
von Hamelneinfachonline | Nov 2, 2021 | Uncategorized
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