1. NV: Liegt keine schriftliche Empfangsvollmacht vor, ist der Prozessbevollmächtigte aber für den Kläger im Veranlagungs- bzw. Einspruchserfahren aufgetreten, lässt die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten regelmäßig keinen Ermessensfehler des FA erkennen.
BFH: Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten; Prüfung der Klagefrist durch den Rechtsanwalt
von Hamelneinfachonline | Nov 5, 2021 | Uncategorized
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