Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. November 2021 (IV C 6 – S 2144/19/10003 :008) zur Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug Stellung genommen.
BMF: Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
von Hamelneinfachonline | Nov 9, 2021 | Uncategorized
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