Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. November 2021 (III C 2 – S 7200/19/10003 :005) zur Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit Stellung genommen.
BMF zur Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
von Hamelneinfachonline | Nov 9, 2021 | Uncategorized
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