Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. Normeber 2021 (IV C 3 – S 2221/20/10002 :003) die staatenbezogenen Aufteilungsmaßstäbe zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge für den Veranlagungszeitraum 2022 angepasst.
BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022
von Hamelneinfachonline | Nov 22, 2021 | Uncategorized
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