Das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2021 (IV A 3 – S 0338/19/10004 :005) ergänzt das BMF-Schreiben vom 17. September 2021, BStBl I S. 1759. Es enthält eine Klarstellung zur Aussetzung der Vollziehung und eine Anweisung zur vorläufigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019, soweit festgesetzte Nachzahlungszinsen für gleiche Verzinsungszeiträume anzurechnen sind.
BMF: Vorläufige Festsetzung und Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019
von Hamelneinfachonline | Dez. 3, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare