Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit.
BFH: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
von Hamelneinfachonline | Dez. 16, 2021 | Uncategorized
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