Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 3. November 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2021 Nr. C 446 S. 14) veröffentlicht. Mit BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2021 (III C 1 – S 7068/19/10002 :003) wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.