Das Bundeskabinett hat am 22. Dezember 2021 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2022 wieder den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.
BMF: Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
von Hamelneinfachonline | Dez. 23, 2021 | Uncategorized
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