I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) –als Rechtsnachfolgerin der GmbH 1– sind als Kommanditisten hälftig die A und die B beteiligt. Durch notariellen Vertrag vom 19.08.2004 gliederte die GmbH 1 zum 01.01.2004 den Geschäftsbetrieb „X“ in eine KG (KG), deren Kommanditistin sie war, gegen Gewährung von Anteilen aus. Parallel dazu gründete sie die GmbH 2 und legte die Anteile an der KG zum Buchwert gegen Gewährung von Anteilen in die GmbH 2 ein.
BFH: § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ist kein eigenständiger, von Satz 4 losgelöster Ausschlussgrund
von Hamelneinfachonline | Jan 13, 2022 | Uncategorized
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