1. Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.
BFH: Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung
von Hamelneinfachonline | Jan 27, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare