1. Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA–Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden.
BFH zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan
von Hamelneinfachonline | Feb. 18, 2022 | Uncategorized
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