NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von „Bauwerken“ im Sinne des ATE fallen sollen.
BFH: Restaurierung von historischen Gebäuden und Denkmälern als durch den Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeit
von Hamelneinfachonline | Feb. 25, 2022 | Uncategorized
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