Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern.
BGH zur Pflicht eines sich selbst vertretenden erkrankten Rechtsanwalts sich vertreten zu lassen
von Hamelneinfachonline | März 1, 2022 | Uncategorized
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