1. Ist Gläubigerin der Kapitalerträge eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, ist diese als Einkünfteerzielungssubjekt selbst eine „Person“ i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG.
BFH: Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung zwischen Personengesellschaften
von Hamelneinfachonline | März 7, 2022 | Uncategorized
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