NV: Einkünfte aus der Haltung und Ausbildung von Pferden gehören regelmäßig zu den Einkünften aus gewerblicher Tierhaltung, wenn der Betrieb nicht über eine hinreichende Futtergrundlage in Gestalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt.
BFH: Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche Nutzflächen als gewerbliche Tierhaltung
von Hamelneinfachonline | März 17, 2022 | Uncategorized
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