Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. März 2022 (IV A 2 – O 2000/21/10005 :001) zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2022 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2022 ergangen sind
von Hamelneinfachonline | Mrz 17, 2022 | Uncategorized
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