1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.
BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
von Hamelneinfachonline | Apr 8, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare