Gehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf einen leistenden Gesamtschuldner über, richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Forderungsübergang auch dann nach der besonderen Zahlungsverjährung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn es sich beim Gesamtschuldner um einen privaten Gläubiger handelt.
BGH zur Wirkung eines zugunsten des Schuldners ergangenen Urteils über Masseverbindlichkeiten zugunsten des Insolvenzverwalters
von Hamelneinfachonline | Apr 8, 2022 | Uncategorized
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