Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. April 2022 (IV C 6 – S 2242/20/10002 :001 2022/0380353) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Gewinnes aus einer Restschuldbefreiung Stellung genommen.
BMF: Sachliche Unbilligkeit von aus dem rückwirkenden Ansatz des Ertrags aus einer Restschuldbefreiung resultierenden Steuerforderungen bei Betriebsaufgabe nach Insolvenzeröffnung
von Hamelneinfachonline | Apr 10, 2022 | Uncategorized
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