Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. April 2022 (IV C 8 – S 2285/19/10002 :001) das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG überarbeitet.
BMF zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung
von Hamelneinfachonline | Apr 10, 2022 | Uncategorized
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