Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. April 2022 (IV C 1 – S 1980-1/19/10082 :006) zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz Stellung genommen und das BMF-Schreiben vom 17. November 2020 (BStBl I 2020 S. 1225) neu gefasst.
BMF: Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz
von Hamelneinfachonline | Apr. 18, 2022 | Uncategorized
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