Zu der Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hat der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Mit BMF-Schreiben vom 21. April 2022 (IV C 2 – S 2836/20/10001 :002) wird die Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze geregelt.
BMF: Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften
von Hamelneinfachonline | Apr 22, 2022 | Uncategorized
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