1. NV: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen ESchG vereinbar ist.
BFH: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter Eizellen
von Hamelneinfachonline | Apr 28, 2022 | Uncategorized
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