Das BMF hat alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden, aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
BMF: Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
von Hamelneinfachonline | Mai 31, 2022 | Uncategorized
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