NV: Wird nach Ergehen des finanzgerichtlichen Urteils eine für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Rechtsnorm rückwirkend geändert, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung.
BFH zur grundsätzlichen Bedeutung bei rückwirkender Änderung der Rechtslage
von Hamelneinfachonline | Juni 2, 2022 | Uncategorized
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