Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2022 (III C 2 – S 7410/19/10001 :016) hinsichtlich der Einführung der Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG Verwaltungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aufgenommen.
BMF: Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020
von Hamelneinfachonline | Juni 7, 2022 | Uncategorized
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