Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022 (IV A 3 – S 0261/20/10001 :018) beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen.
BMF: Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
von Hamelneinfachonline | Jun 24, 2022 | Uncategorized
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