1. Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S. des § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden.
BFH: Keine Zurechnung eines Anteils am Gesamthandsvermögen aufgrund einer Treuhandabrede
von Hamelneinfachonline | Juli 8, 2022 | Uncategorized
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