Mit BMF-Schreiben vom 18. Juli 2022 (IV C 5 – S 2533/19/10026 :002) werden die geänderten Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2022“ der Anmeldungszeiträume August und 3. Quartal 2022 und der Jahresanmeldung 2022 bekanntgemacht.