Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht.
EuGH zum Kindergeldanspruch eines Unionsbürgers ohne Erwerbseinkommen in den ersten drei Monaten seines Aufenthalts in einem Aufnahmemitgliedstaats
von Hamelneinfachonline | Aug 2, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare