Das FG Münster hat mit Urteil vom 18. Mai 2022 (10 K 261/17 K,U) entschieden, dass verdeckte Bareinlagen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.
FG Münster: Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
von Hamelneinfachonline | Aug 16, 2022 | Uncategorized
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