Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Das BMF-Schreiben vom 12. August 2022 (IV A 5 – O 1561/19/10001 :004) bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen.
BMF: Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck; Vorgaben für Erklärungen in Papierform
von Hamelneinfachonline | Aug 24, 2022 | Uncategorized
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