NV: Ob die Qualifikation einzelner Flurstücke als Bauland einer gemeinsamen Zweckbestimmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegensteht, ist im Einzelfall zu entscheiden.
BFH: Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
von Hamelneinfachonline | Aug 28, 2022 | Uncategorized
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