1. NV: Die zwischen dem BVerwG und dem BFH unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beteiligten vor Ergehen eines Beschlusses, mit dem der Rechtsstreit einem Senatsmitglied als Einzelrichter übertragen wird, angehört werden müssen, ist nicht entscheidungserheblich, wenn ein in der unterbliebenen Anhörung etwa liegender Verfahrensmangel in der nächsten mündlichen Verhandlung durch rügelose Einlassung geheilt worden ist.
BFH zu den Anforderungen an einen Beschluss zur Übertragung eines Rechtsstreits auf ein Senatsmitglied als Einzelrichter
von Hamelneinfachonline | Aug 28, 2022 | Uncategorized
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