Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.
BFH zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft
von Hamelneinfachonline | Aug 28, 2022 | Uncategorized
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