Die Beweiskraft eines innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung eines Urteils erstellten Protokolls in Bezug auf die Verkündung besteht unabhängig davon, ob es auch innerhalb dieser Frist zu den Akten gelangt ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. März 2015 – XII ZB 571/13, NJW 2015, 1529; Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 13. März 2012 – VIII ZB 104/11 Rn. 11 ff., AnwBl 2012, 558).
BGH: Beweiskraft eines innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung eines Urteils erstellten Protokolls
von Hamelneinfachonline | Aug 28, 2022 | Uncategorized
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